Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der Flucht aus einem möglichen Gefährdungsbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen.
Fluchtwege führen ins Freie oder in einen gesicherten Bereich.
Fluchtwege im Sinne dieser Regel sind auch die im Bauordnungsrecht definierten Rettungswege, sofern sie selbstständig begangen werden können.
Flucht- und Rettungswege müssen als solche gekennzeichnet werden. Nur so ist gewährleistet, dass Menschen im Brand- bzw. Gefahrenfall den kürzesten Fluchtweg finden – und nicht die Orientierung im Gebäude verlieren.
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Mit dem Nachleuchtsystem werden Notausgänge und Fluchtwege, Treppen und Treppenstufen, Gefahrstellen u. ä. lang nachleuchtend markiert.
Die enthaltenen Hochleistungspigmente speichern Lichtenergie und geben diese bei Dunkelheit wieder ab. Für das an die Dunkelheit adaptierte menschliche Auge bleiben derart markierte Rettungswege über viele Stunden hinweg zuverlässig erkennbar.